3 - Ehescheidung; berufliche Vorsorge (Art. 22 FZG). - Der erst nachträglich in der Replik gestellte Antrag, im Rahmen und auf Anrechnung an die geltend gemachten Rentenansprüche einen Teil der Austrittsleistung des einen Ehegatten an die Vorsorgeeinrichtung des andern zu übertragen, stellt keine unzulässige Klageänderung dar (Art. 63, Art. 119 ZPO) (Erw. 2). - Zu den Voraussetzungen der Übertragung eines Teils der Austrittsleistung eines Ehegatten an die Vorsorgeeinrichtung des andern in Anrechnung an die Ansprüche aus Art. 151/152 ZGB (Erw. 3-5).