138 als das Betreibungsamt angewiesen wird, die entsprechenden Erklärungen der übrigen Gläubiger zum Abtretungsbegehren der Finanz AG einzuholen. Wird die notwendige Zustimmung nicht erreicht, ist ohne Verzug zur Verwer- tung der Ausfallforderung auf dem Wege der öffentlichen Versteigerung zu schreiten. Kommt dagegen die allseitige Zustimmung der ungedeckt geblie-