133 heutigen Verfahren die nachträgliche Zustellung des Zahlungsbefehls durch- setzen. Da die Verwertung des Grundstückes erst nach vollständiger Durch- führung des Einleitungsverfahrens gegenüber den Beschwerdeführern zuläs- sig sein wird, sind überdies die Mitteilungen des Verwertungsbegehrens vom 23. August 1995 an J. und K. E. als nichtig zu betrachten. Die Gläubigerin wird somit ein neuerliches Verwertungsbegehren stellen müssen, wobei dies aber erst sechs Monate nach Zustellung des Zahlungsbefehls an die Be- schwerdeführer möglich sein wird.