38 - Betreibung auf Pfandverwertung; Rechtsstellung des Dritteigentümers (Art. 153 SchKG; Art. 88, Art. 100 VZG). Erwirbt ein Dritter während hängiger Betreibung die Pfandsache, noch bevor im Grundbuch eine Verfügungsbeschränkung gemäss Art. 90 bzw. Art. 97 WG vorgemerkt wurde, so ist ihm nachträglich ein Zahlungsbefehl zuzustellen.