derselbe, Commentaire du code de procedure penale jurassien, Band I, S. 199 und 204). Dies bedeutet, dass die an das Fern- bleiben vom Augenschein geknüpfte Folge (Dahinfallen der Einsprache ge- gen das Strafmandat) nicht eintreten konnte. Dies führt zur Aufhebung der angefochtenen Abschreibungsverfügung und zur Verpflichtung des Kreis- präsidenten, die Untersuchung wieder an die Hand zu nehmen.