33 - chung Berufung; Einhaltung der Rechtsmittelfrist bei Einreibei einer unzuständigen Behörde (Art. 32 Abs.4 OG; Art. 135, Art. 142 StPO). Mit der am letzten Tag der Frist beim Kreisamt statt beim Kantonsgerichtsausschuss eingereichten Berufungsschrift wird die Berufungsfrist gewahrt (Änderung der Rechtsprechung).