122 sprechendes Gesuch aus Gründen der Rechtssicherheit bloss auf prozesslei- tende Beschlüsse oder Verfügungen beziehen kann (R. Hauser, ebenda). Vorliegendenfalls stellt das in Rechtskraft erwachsene Strafmandat des Kreispräsidenten vom 5. Dezember 1995 ein Sachurteil dar (A. Do- natsch, Der Strafbefehl sowie ähnliche Verfahrenserledigungen mit Einspra- chemöglichkeit, insbesondere aus dem Gesichtswinkel von Art. 6 EMRK, in: ZStrR, Bd. 112, 1994, S. 320). Dementsprechend war der Kreispräsident ge- halten, das Wiedererwägungsgesuch/