Inhaltlich stimmen diese Tatbestände mit den anerkannten Revisonsgründen überein (U. Beerli-Bonorand, Die ausserordentlichen Rechtsmittel in der Verwaltungsrechtspflege des Bundes und der Kantone, Zürich 1985, S. 171 f.). Inso- fern stellt sich die Frage, weshalb es neben der Revision das qualifizierte Wie- dererwägungsgesuch als weiteres ausserordentliches Rechtsmittel gibt. Der Grund dafür liegt darin, dass in gewissen Verwaltungsverfahrensgesetzen (so z.B. VwVG) kein Verfahren für die Revision von erstinstanzlichen Verfü- gungen vorgesehen ist.