- Wiederaufnahme (Revision). (Rechtsmittel-) Verfahren; Zweiteilung des Verfahrens in das Verfahren betreffend die Zulassung der Revision und die Neubeurteilung ( Erw. 2). Zu den Revisionsgründen; fehlende Sprach-, Lese- und Schreibkundigkeit kein Revisionsgrund (Erw. 3 a und b). - Wiederherstellung einer versäumten Frist.