In der Schlussverfügung vom 27. Oktober 1994 hat der Untersuchungsrichter den Versicherungsgesellschaften Freiburger Allgemeine Versi- cherung, Secura Versicherung, Neuenburger Leben und Winterthur-Versi- cherungen Gelegenheit gegeben, innert zwanzig Tagen ihre zivilrechtlichen Forderungen gegenüber dem Angeschuldigten in Form einer schriftlichen Klage einzureichen. Von dieser Möglichkeit hat die erstgenannte Gesell- schaft durch Adhäsionsklage vom 9. November 1994 Gebrauch gemacht, während die Secura bereits im Laufe des Untersuchungsverfahrens am 3. März 1994 ihre Ansprüche geltend gemacht hat.