Es ist nicht klar, ob anlässlich der Hauptverhandlung beide im Urteil aufgeführten Aktuare Einsitz genommen haben und ob - was mit Bezug auf allfällige Ausstandsbegehren von Bedeutung sein kann - die Par- teien vorgängig auf die vorgesehene Doppelbesetzung aufmerksam gemacht wurden. b) In der Schlussverfügung vom 27. Oktober 1994 hat der Untersuchungsrichter den Versicherungsgesellschaften Freiburger Allgemeine Versi- cherung, Secura Versicherung, Neuenburger Leben und Winterthur-Versi- cherungen Gelegenheit gegeben, innert zwanzig Tagen ihre zivilrechtlichen Forderungen gegenüber dem Angeschuldigten in Form einer schriftlichen Klage einzureichen.