2 - Abgrenzung zwischen Berufung und Beschwerde (Art. 218 ff., Art. 232 ff. ZPO). Gegen den - ein Prozessurteil darstellenden und damit an sich der Beschwerde unterliegenden - Nichteintretensentscheid bezüglich eines von mehreren weiteren Rechtsbegehren, über die durch Sachurteil entschieden worden ist, ist die Berufung gegeben, wenn gleichzeitig der damit zusammenhängende Kostenspruch des Sachurteils angefochten wird (Erw. 1). - Ehescheidung; Zeitpunkt und Form von Rentenbegehren des beklagten Ehegatten (Art. 137 ff., Art. 151/152 ZGB; Art. 67 ZPO).