Der Schuldspruch gemäss angefochtenem Urteil ist bei dieser Sach- lage nicht zu beanstanden. SB 4/95 SB 6/95 115 Urteil vom 13. September 1995 (Die gegen diese Urteile eingereichten Nichtigkeitsbeschwerden und staats- rechtlichen Beschwerden hat der Kassationshof des Bundesgerichts mit Ur- teilen vom 7. Juni 1996 abgewiesen.) 116