Da es sich indessen um erfahrene Alpinisten handelte, die aller Voraussicht nach ordnungsgemäss am gestreckten Seil marschiert wären, wäre der Sturz viel früher und sanfter aufgefangen worden, so dass er nicht derart gravie- rende Folgen gehabt hätte. Dies entspricht denn auch der Einschätzung des erfahrenen Rettungspiloten M.; das Gericht hat keinen Anlass, sie nicht zu teilen. Der Schuldspruch gemäss angefochtenem Urteil ist bei dieser Sach- lage nicht zu beanstanden.