Selbst wenn man aber nach kritischer Beurteilung zum Schluss gelangt, dass die Brücken als genügend tragfähig betrachtet werden dürften, muss immer noch angeseilt wer- den, wenn risikoerhöhende Umstände hinzu kommen, sei es, dass auf der kompakten Schneeschicht noch nicht verfestigter Neuschnee liegt oder dass eingeschränkte Sichtverhältnisse bestehen. Grund zu erhöhter Vorsicht be- steht deshalb, weil in solchen Situationen die Geländeformen und die Schneebrücken weniger genau erkannt werden können.