Dies bedeutet vorerst einmal, dass angeseilt werden muss, wenn in schneearmen Wintern nur dünne Brücken gebildet wurden oder wenn die an sich tragende Schneedecke wegen eines Temperaturanstiegs (Föhn, Regen, starke Sonneneinstrahlung) aufweicht. Selbst wenn man aber nach kritischer Beurteilung zum Schluss gelangt, dass die Brücken als genügend tragfähig betrachtet werden dürften, muss immer noch angeseilt wer- den, wenn risikoerhöhende Umstände hinzu kommen, sei es, dass auf der kompakten Schneeschicht noch nicht verfestigter Neuschnee liegt oder dass eingeschränkte Sichtverhältnisse bestehen.