Darauf ist im folgenden näher einzugehen. Die bei den Akten liegenden, fachkundigen Meinungsäusserungen zusammenfassend ist vorab festzuhalten, dass es weder Rechtsnormen noch Verbandsvorschriften gibt, welche das Anseilen auf Gletschern regeln. Es liegt daher am Bergführer, im Einzelfall anhand der konkreten Gefahrensi- tuation zu beurteilen, ob sich das seilfreie Begehen oder Befahren eines Glet- schers mit der Verpflichtung, für die Sicherheit der Gäste zu sorgen, verein- baren lässt. Als Entscheidungshilfe kann ihm dabei all das dienen, was ihm in Ausbildungskursen und durch das Studium von Alpinliteratur an Erfahrungswissen vermittelt wird.