c)Strafrechtliche Berufungen 28 -Bedingte Entlassung; Rückversetzung (Art. 38 Ziff. 4 Abs. 1 StGB). Aufteilung der ausgefällten Gesamtstrafe für in- ner- und ausserhalb der Probezeit begangene Straftaten. - Bei dem auf Ersuchen der zuständigen Behörde vom urteilenden Richter zu fällenden Entscheid, ob auf die während der Probezeit verübte Tat ein Strafanteil von mehr als 3 Monaten entfällt, ist eine hypothetische Strafzumessung vorzunehmen. - Zuständigkeit und Verfahren der Strafausscheidung. Zuständig ist das urteilende Gericht auf dem Wege der Erläuterung.