25 - Grundpfandverschreibungen Provisorische Rechtsöffnung; Pfandrecht (Art. 82 SchKG). als Rechtsöffnungstitel. Einwendungen des Schuldners. Glaubhaftmachung der Tilgung der (ursprünglichen) Pfandforderung mit der Folge des Untergangs des Pfandrechts. Verweigerung der Rechtsöffnung bei Unklarheit darüber, welche Forderungen durch die vorgelegten Grundpfandverschreibungen gesichert sind.