2). - Für den Lauf der Klagefrist massgebend ist, auch für einen im Ausland wohnhaften Gläubiger, allein die öffentliche Bekanntmachung der Auflegung des Kollokationsplans und nicht die Spezialanzeige gemäss Art. 249 Abs. 3 SchKG (Erw. 3). 85 - Kosten- und Entschädigungsfolge bei Erledigung durch Prozessurteil (Nichteintreten zufolge Verwirkung der Kla- 86