86 im Hinblick auf einen möglichen, nicht aber zwingend folgenden Prozess, in dem der definitive Rechtsschutz gewährt wird, erlassen wird. Mit der Veränderung der Verhältnisse kann sich die Notwendigkeit einer Abänderung er- geben. So kann beispielsweise im Bereich des Bauhandwerkerpfandrechts eine nachträgliche Sicherheitsleistung die Löschung der bereits erfolgten vorläufigen Eintragung rechtfertigen.