Die Beschwerde ist somit unter dieser beschränkten Kognitionsbefugnis zu prüfen. 3. Der Beschwerdeführer macht geltend, dass M. seine 81 Bauhandwer- kerforderung bereits 1 1/2 Jahre vor dem Erlass der Verfügung des Kreispräsi- denten vom 4. Mai 1994 an die X Bank zediert habe und deshalb auch nicht