Die wesentliche Bedeutung, welche Dr. D. dem Abschluss des Vergleiches für den Rückzug beimass, war sowohl für das Gericht als auch für die Gegenpartei eindeutig erkennbar, wurde der Gerichtspräsident doch 69 ersucht, die Klage infolge Vergleichs abzuschreiben. Der Beklagte, welcher den Irr- tum erkannte, remonstrierte denn auch sofort und bestritt das Zustande- kommen eines Vergleiches. Der Rückzug der Klage ist nach dem Gesagten