Aus diesem Grunde wird die Klage infolge Vergleiches zurückgezogen. Ich ersuche Sie höflich, diese infolge Vergleiches abzuschreiben und bei Ihrem Entscheid über die Kostenfolge zu berücksichtigen, dass die insbeson- dere zum Zeitpunkt der Klageeinleitung herrschenden, unhaltbaren Verhält- nisse aktenkundig sind, und die Geneindeverwaltung nach wie vor darum bemüht ist, den von ihr zur Lärmreduktion verfügten Massnahmen Nach- achtung zu verschaffen.» Der gegnerische Rechtsvertreter teilte im Anschluss an diesen Brief am 31. August 1992 mit, es könne von einem Vergleichsabschluss mit dem Kläger Dr. D. keine Rede sein.