Erwägungen: Mit Schreiben vom 3. April 1995 verlangte der Anwalt des Beru- fungsklägers innert der zehntägigen Frist gemäss Art. 221 ZPO, es seien die klägerischen Beilagen Nr. 34-36, nämlich das vom Gegenanwalt zu den Ak- ten gegebene schriftliche Plädoyer, aus dem Aktenverzeichnis zu streichen. 69 Unter Urkunden im weitesten Sinne versteht man Gegenstände, die zum Andenken an eine Begebenheit oder als Zeichen eines Rechtes durch menschliche Tätigkeit verfertigt worden sind. Dahin gehören namentlich auch handschriftliche oder gedruckte Aufsätze, Rechnungen, Erklärungen, 70