Durch diese drei Gesellschafter, vertreten durch ihren Rechtsanwalt, wurde der Leitschein auch innert der peremptori- schen Frist beim zuständigen Bezirksgericht prosequiert. Aus dem Wortlaut des Leitscheins und der Prozesseingabe müsste demnach geschlossen wer- den, dass die Klage durch die richtigen Parteien, nämlich die notwendigen Streitgenossen R., K. und T., letzterer vertreten durch das Konkursamt, rechtshängig gemacht und auch prosequiert wurde. Auch müsste angenom- men werden, dass die Mitglieder der notwendigen Streitgenossenschaft anlässlich der Sühneverhandlung gehörig durch einen gemeinsamen Anwalt vertreten waren.