Neben den eigentlichen Kosten für die Sanierung in Varese macht der Kläger auch noch den Ersatz der dadurch entstandenen Spesen in der Höhe von Fr. 4500.- geltend. Davon entfallen Fr. 3500.- für die verursachten Fahrspesen vom Oberengadin nach Varese sowie Fr. 1000.- für einen Ar- beitsausfall von minimum vierzig Stunden à Fr. 25.-. Was den letztgenannten Betrag anbelangt, so ist dieser zweifellos ausgewiesen. Zum einen bleibt fest- zuhalten, dass der geltend gemachte Arbeitsausfall von vierzig Stunden für zehn Sitzungen (inkl. Fahrzeit) gewiss an der unteren Grenze liegt.