57 um Sanierungskosten im Zusammenhang mit der Ersetzung der unbrauchbaren Hybridprothesen handelt (vgl. hierzu auch die Expertise des Prof. Dr. S.). Was schliesslich die Höhe der Sanierungskosten anbelangt, so gingen die Experten von einem Betrag von rund Fr. 5000.- aus. Hierzu bleibt aber fest- zuhalten, dass es sich dabei lediglich um eine approximative Schätzung han- delte. Zudem betrugen die Kosten für die Herstellung der (unbrauchbaren) Hybridprothesen, also allein die Arbeit des zahntechnischen Labors, bereits Fr. 4878.-. Berücksichtigt man noch die Einpassungsarbeiten durch den Zahnarzt, so erweist sich der in