Hingegen weist die sogenannte Suprastruktur, das heisst die zwei abnehmbare Hybridprothesen, offensichtliche Konstruktionsfehler auf, die der Zahnarzt als Behandlungsplaner und Ausführer alleine gegen den Pa- tienten zu vertreten hat. Sämtliche drei Gutachter kommen denn auch ein- hellig zum Schluss, dass die zwei Hybridprothesen derart fehlerhaft waren, dass sie nicht korrigiert werden konnten, auch nicht im Rahmen der Anord- nung eines sogenannten Nachregistrates.