Es bestehen eine sogenannte Basler und Berner sowie eine alte und neue Zürcher Skala. Das Kantonsgericht Graubünden stellt nun für die Dauer der Lohnfortzahlung auf die neue Zürcher Skala als Richtlinie ab, welche im Vergleich zur alten Zürcher Skala eine Annäherung an die Berner und an die Basler Skala erfahren hat (ZR 1994 Nr. 48). Der Lohnfortzahlungs- anspruch erstreckt sich damit im 4. Dienstjahr auf 10 Wochen und im 5. Dienstjahr auf 11 Wochen, da im vorliegenden Fall keine besonderen Umstände vorliegen, um von der Skala als Richtlinie abzuweichen.