Hausheer, die Abgrenzung der Verfügungen von Todes wegen von den Verfügungen unter Lebenden, in: Breitschmid, Testament und Erbvertrag, Bern 1991, S. 87f.). - Für die Beurteilung der Frage, ob im vorliegenden Fall ein Rechtsgeschäft von Todes wegen oder eines unter Lebenden anzunehmen sei, hat nun die Vorinstanz im wesentlichen darauf hingewiesen, dass Vorkaufs- und Rückkaufsrecht eng mit dem Kaufvertrag zusammenhängen, das Rückkaufsrecht eine sinnvolle Ergänzung des Vor- kaufsrechts darstelle, durch die Vormerkung dieser Rechte im Grundbuch diese bereits zu Lebzeiten der Käuferin gewisse