Schenkung unter Lebenden (in casu verneint) (Erw. 5)? Aus dem Sachverhalt: Mit Kaufvertrag vom 28. April 1978 erwarb Frau P. eine Stockwerkeinheit zum Preise von Fr. 330 000.-. In Ziffer 5 der weiteren Vertrags- bestimmungen wurde zugunsten der Verkäufer ein Vorkaufsund Rück- kaufsrecht mit folgendem Wortlaut vereinbart: «Neu wird die Begründung folgender Rechte vereinbart: a) ... b) Vorkaufsrecht: Die Käuferin räumt den Verkäufern ein unbefristetes Vorkaufsrecht am Kaufsobjekt ... zum vereinbarten Kaufpreis von Fr. 330 000.- ohne Zins ein.