Die Käuferin räumt den Verkäufern ein unbefristetes Vorkaufsrecht am Kaufsobjekt ... zum vereinbarten Kaufpreis von Fr. 330 000.- ohne Zins ein. Das Vorkaufsrecht kann entweder von den Berechtigten gemeinsam oder bei Verzicht eines Berechtigten vom anderen Berechtigten allein ausge- übt werden. Dieses Vorkaufsrecht ist für die maximal zulässige Dauer von zehn Jahren im Grundbuch vorzumerken. c) Rückkaufsrecht: Die Verkäufer behalten sich gegenüber den Erben der Käuferin das Recht vor, das Kaufsobjekt ... zum vereinbarten Kaufpreis von Fr. 330 000.- ohne Zins zurückzukaufen.