Als Beispiele solchen Schadens gelten etwa die durch Verzugszinsen nicht gedeckten Valutaverluste, die höher verzinsliche Fremdgeldaufnahme oder die verzögerte Tilgung von zinsmäs- sig stärker belasteten Gläubigerschulden (vgl. Bucher, Schweizerisches Obligationenrecht, AT, 2. Aufl., Zürich 1988, S. 361 f.; Honsell/Vogt/ Wiegand, Kommentar zum OR, Basel 1992, N 1 zu Art. 104 OR und N 1 f. zu Art. 106 OR). Genau ein solcher Fall liegt in casu vor, betrug doch die N. erwachsende Zinsbelastung durch die wegen der seitens des Käufers ausstehenden Geldleistungen notwendige Fremdgeldbeschaffung beziehungsweise verzögerte Kredittilgung gemäss dem eingereichten Bankbeleg 9 1/4% pro Jahr.