7 - Verzugszins; weiterer Schaden (Art. 104, Art. 106 OR). Ersatz des durch die Verzugszinsen nicht gedeckten weiteren Verspätungsschadens zufolge höher verzinslicher Fremdgeldaufnahme bzw. verzögerter Tilgung höher verzinslicher Schulden durch den Gläubiger; Zusprechung jener höheren Zinsen und nicht bloss des gesetzlichen Verzugszinses von 5%. Erwägungen: Die Vorinstanz hat den Beklagten B. verpflichtet, auf den N. zugesprochenen Geldleistungen mangels abweichender Vereinbarung in Anwendung von Art. 104 Abs. 1 OR einen Verzugszins von 5% zu bezahlen. Die