30 Gefahrenbeur- teilung vorzunehmen und Vorkehrungen zu treffen, dass sich ein allfälliger Brand nicht weiter hätte ausbreiten können. Im vorliegenden Fall hätte dabei festgestellt werden müssen, dass bei einem Abfluss von Bitumen in das Ab- laufrohr Gefahr für das Untergeschoss besteht und man hätte dieser Gefahr