29 Arbeiten mit dem Bitumenkocher zum Aufbringen von Dachbelägen mit heissem Bitumen bergen erhebliche Risiken in sich; Brandausbrüche sind relativ häufig. Die Ausführung dieser Arbeiten setzt deshalb besondere Vorsichtsmassnahmen voraus. Gemäss Ziffer 2.3 der Feuerpolizeivorschriften Graubünden 103 (Brandschutz auf Baustellen) dürfen etwa die Kocher nur an Orten aufgestellt werden, wo keine Brandausbreitungsgefahr besteht.