Während den Jahren 1987 bis 1990 war D. schwer nierenkrank, so dass im August 1990 eine Nierentransplantation notwendig wurde. Aus diesem Grund sowie den persönlichen Lebensverhältnissen darf angenommen werden, dass D. nach dem schweren Eingriff für längere Zeit rekonvaleszent war und daher in der Wahrnehmung seiner Geschäfte verhindert oder zumindest stark eingeschränkt. Dass er in dieser und in der Folgezeit, als er sich wieder vermehrt um seine Geschäfte kümmern konnte, nichts gegen den Bau und den Bestand des Gartenhäuschens unternahm, erscheint mehr als verständlich, war die Liegenschaft X doch mit Sicherheit nicht das vordringlichste Pro-