- Bedeutung des öffentlichrechtlichen Baubewilligungsverfahrens. Die Erteilung der Baubewilligung berührt den Anspruch des beeinträchtigten Stockwerkeigentümers auf Beseitigung der unberechtigten Baute nicht (Erw. 3). - Verwirkung des Beseitigungsanspruchs durch langes Zuwarten mit der Geltendmachung und mangels eines rechtlich schutzwürdigen Interesses an der Beseitigung (in casu verneint) (Art. 2 ZGB) (Erw. 4a/c)? - Erstellung eines Gartenhauses auf der gemeinschaftlichen Liegenschaft als Zweckänderung, die der Zustimmung aller Stockwerkeigentümer bedarf (Art.