52 - Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Scheidungsurteils in bezug auf das Besuchsrecht (Art. 262 ZPO in Verbindung mit Art. 25ff. IPRG bzw. den in Art. 1 Abs. 2 IPRG vorbehaltenen Staatsverträgen). Die Einreichung einer Klage auf Abänderung des Scheidungsurteils in bezug auf das Besuchsrecht (Art. 157 ZG B) steht der Vollstreckbarerklärung nicht entgegen.