Aus den Erwägungen: 2. Eine Kündigung ist anfechtbar, wenn sie gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstösst (Art. 271 Abs. 1 OR). Diese Bestimmung ist im Zusammenhang mit Art. 2 ZGB zu sehen. Rechtsprechung und Lehre haben sich bislang kaum darum gekümmert, ob der von Art. 271 Abs. 1 OR vermittelte Schutz mehr in den Bereich von Treu und Glauben (Art. 2 Abs. 1 ZGB) oder in den Bereich des Rechtsmissbrauchsverbots (Art. 2 Abs. 2 ZGB) fällt. Das praktische Interesse an einer genauen Unterschei- dung ist indessen nicht sehr gross, zumal es sich in beiden Fällen um unbestimmte Rechtsbegriffe handelt, welche dieselben Rechtsfolgen nach sich ziehen.