50 - Miete; Kündigungsschutz (Art. 271 f. OR). - Gegen Treu und Glauben verstossende Kündigung; Begriff (Art. 271 Abs. 1 OR; Art. 2 ZGB) (Erw. 2). - Begründung der Kündigung (Art. 271 Abs. 2 OR). Der Kündigende ist grundsätzlich an die gegebene Begründung gebunden und kann keine neuen Kündigungsgründe nachschieben (Erw. 3). - Kündigung während eines mit dem Mietverhältnis zusammenhängenden Schlichtungs- und Gerichtsverfahrens (Art. 271 a Abs. 1 lit.