Die fraglichen Holzelemente sind demnach durchaus leicht handelbare, vertretbare Waren. Ein weiteres Indiz dafür, dass die gelieferten Holzelemente nicht besonderen Einzelfertigungen ent- sprechen, ergibt sich schliesslich auch aus der Rechnung der B. AG, wonach einzig ein m 3 -Preis aufgeführt worden ist und weitere Preisbestimmungspo- sitionen fehlen.