Es war im Zustand, wie es geliefert wurde, nicht unmittelbar verwendbar. Dies stimmt auch mit der vertragli- chen Vereinbarung zwischen der Holzbau AG und der B. AG überein, mussten die Holzelemente doch unter anderem «roh» geliefert werden. Für die Weiterverarbeitung des fraglichen Holzes stellte die Holzbau AG einen separat ausgewiesenen Betrag von Fr. 195.- (Hobeln Fr. 60.-; Kopfbearbei- tung der Sparren und Pfetten Fr. 108.- und Fr. 27.-) in Rechnung. Das weist zwar nicht auf einen besonders grossen Arbeitsaufwand hin.