48 - Ausserordentliche Ersitzung von Dienstbarkeiten (Art. 662, Art. 731 ZG B). Verfahren; Voraussetzungen f ür das Absehen von der amtlichen Auskündung. Bei Geltendmachung einer vor Inkraftsetzung des Liegenschafts- und Servitutenregisters ersessenen Grunddienstbarkeit kann i n der Regel von der Durchführung des amtlichen Auskündverfahrens abgesehen werden.