152 Sicherungsinventars grundsätzlich die Aufgabe des Erbschaftsverwalters darauf, die darin festgestellten Vermögenswerte zu sichern und zu erhalten. Namentlich ist auf eigene, zusätzliche Nachforschungen nach Erbschaftsvermögen zu verzichten. Da der Erbschaftsverwalter nur befugt ist, Vermögen zu verwalten, welches zur Erbmasse gehört, muss er sich damit begnügen, die Verwaltung über die unbestrittenermassen zum Nachlass gehörenden Vermögenswerte auszuüben. Bestrittene oder unsichere Werte können wohl im Sicherungsinventar beziehungsweise im Inventar des Erbschaftsverwalters Erwähnung finden, sie sind indessen der Verwaltung des Erbschaftsverwalters entzogen.