Dann aber vermögen örtliche Abweichungen in der Beurteilung der Lawinengefahr die Qualität der Arbeit des Verfassers des Lawinenbulletins nicht grundsätzlich in Frage zu stellen, und es besteht damit objektiv gesehen auch kein begründeter Verdacht, dass die Ergebnisse von lokalen Abklärungen im Rahmen der Expertentätigkeit bewusst oder unbewusst verfälschend dargestellt oder interpretiert würden, um die Fiktion eines praktisch unfehlbaren Lawinen- bulletins aufrechterhalten zu können. Die Erfahrung zeigt vielmehr im Gegenteil, dass neue Erkenntnisse dazu benützt werden, das zur Zeit gültige