Der in diesen beiden Zielrichtungen enthaltene Zwiespalt lässt sich bei aller Sorgfalt nicht vollständig beheben. Dann aber vermögen örtliche Abweichungen in der Beurteilung der Lawinengefahr die Qualität der Arbeit des Verfassers des Lawinenbulletins nicht grundsätzlich in Frage zu stellen, und es besteht damit objektiv gesehen auch kein begründeter Verdacht, dass die Ergebnisse von lokalen Abklärungen im Rahmen der Expertentätigkeit bewusst oder unbewusst verfälschend dargestellt oder interpretiert würden, um die Fiktion eines praktisch unfehlbaren Lawinen- bulletins aufrechterhalten zu können.