Es sei damit offenkundig, dass er aus falsch verstandener Loyalität gegenüber seinen Vorgesetzten und dem Verfasser der massgeblichen Bulle- tins vom 19. bzw. 21. April 1993 die 147 darin enthaltenen Angaben unkritisch als zutreffend übernehmen könnte; dies erst recht, wenn er sie selber erarbei- tet haben sollte. Hierzu ist einmal zu bemerken, dass es in Fällen wie dem vorliegenden nicht darum geht, durch eine Expertise abklären zu lassen, ob das Lawinenbulletin eines bestimmten Tages in allen Punkten zutreffend