O., S.390). 3. Im vorliegenden Fall soll Dr. Paul Föhn vom Eidgenössischen Institut für Schnee- und Lawinenforschung, Weissfluhjoch (EISLF), zu den schnee- und lawinentechnischen Belangen des Lawinenunglücks vom 21. April 1993 im Val Stipa ein Gutachten erstellen. Bevor geprüft wird, ob er noch als unbefangen im oben umschriebenen Sinne angesehen werden kann, ist vorab festzuhalten, dass er und auch andere Angehörige des auf die Schnee- und Lawinenforschung spezialisierten Institutes auf Weissfluh- joch über die besonderen Fachkenntnisse verfügen, um Gutachten der hier geforderten Art abgeben zu können. Selbst der Beschwerdeführer scheint dies nicht in Frage stellen zu wollen;